Rente

Leistungen: Ziel der gesetzlichen Rente ist die Sicherung des im Erwerbsleben erzielten Lebensstandards, Grundvoraussetzung für den Rentenbezug v. a. eine die Beitragspflicht begründende Erwerbstätigkeit, wobei sich die Höhe der Rente prinzipiell an Dauer und Höhe der Beitragszahlungen orientier(beitragsbezogene Rente). Versicherungsfälle sind das Erreichen der Altersgrenze, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) sowie der Tod des Versicherten (Leistungen an Hinterbliebene). In allen Fällen ist Anspruchsvoraussetzung, dass eine bestimmte Wartezeit (Beitrags- und Ersatzzeiten) eingehalten wird. Die Regelwartezeit beträgt fünf Jahre. Die Rente trägt darüber hinaus zur Wiederherstellung der Arbeitskraft bei verminderter Erwerbsfähigkeit auch Rehabilitationsmaßnahmen.

Renten wegen Erreichen einer Altersgrenze (Altersrenten) sind die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahrs, die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahrs und bei einer Wartezeit von 35 Jahren, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit sowie die Altersrente für Schwerbehinderte oder Berufsunfähige. Bis auf die letztgenannte Altersrente wurden alle flexiblen Alters-grenzen bis zum Jahr 2000 auf einheitlich 65 Jahre angehoben. Wer weiterhin vorzeitig Rente beziehen will, muss eine Rentenminderung von 3,6% pro vorgezogenes Rentenjahr hinnehmen.

Für Versicherte, die jünger als 40 Jahre alt sind, wurde mit der Rentenreform von 2001 die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente zugunsten der weitgeringeren Erwerbsminderungsrente gestrichen.

Renten wegen Todes des Versicherten sind die Witwen- bzw. Witwerrente und die Waisenrente. Geschiedenen Ehegatten, die nach dem Tod ihres früheren Ehegatten mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, kann eine Erziehungsrente gewährwerden. Die Höhe dieser Hinterbliebenenrenten richtet sich nach der Versichertenrente.

Neben der gesetzlichen Rente besteht für viele die Überlegung oder Notwendigkeit, zur Absicherung im Alter private Altersvorsorge, z.B. durch Vermögensanlage oder Lebensversicherungen, zu betreiben, die dann auch als private Rente gestaltet sein können. Davon wurden im Lauf der 1990er-Jahre immer mehr Menschen betroffen, da das Rentenniveau absank, also eine immer geringere Quote des früheren Verdienstes nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben gezahlt wurde.

Im Rahmen der Rentenreform 2001 werden die private und betriebliche Altersvorsorge seidem 1.1. 2002 durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt. Alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, gehören zum Kreis der Begünstigten. Der Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen zusammen. Gefördert werden Eigenleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sowie

Einzahlungen in Altersvorsorgeverträge (sog. Riester-Rente, benannt nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1998 – 2002, Walter Riester, SPD), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Zertifizierungsbehörde dahingehend geprüft wurden, ob die Produkte der Banken und Versicherungsunternehmen, z.B. private Rentenversicherungen, Investmentfondsund Banksparpläne, den staatlichen Förderkriterien, z. B. der Zusicherung einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung, entsprechen.

Die jeweils maximale Zulage erhält, wer ab 2002 1 %, ab 2004 2%, ab 2006 3% und schließlich ab 2008 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für die private Eigenvorsorge aufwendet. Eine Familie mit zwei Kindern kann in den Jahren 2004/05 pro Jahr mit einer Zulage von 152 € für die Erwachsenen und 184 € für die beiden Kinder rechnen. Die Erträge aus dem Zuschließen muss der Rentner später voll versteuern. Auch darf er nicht ins Ausland ziehen.

In Österreich ist die Rente ähnlich wie in Deutschland geregelt. Die Beiträge zur Rente der Arbeiter und Angestellten werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Besondere Regelungen gelten für Bauern, Gewerbetreibende und Beamte. In der Schweiz gewährt die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) einfache Altersrenten, Ehepaaraltersrenten, Zusatz-, Kinder- und Hinterlassen einernten. Besonderheiten des Rentensystems sind die Invalidenrente (bei endgültiger Verdienstunfähigkeit bzw. im Fall einer langen Krankheit bei Verdienstunfähigkeit von mindestens 50% während 360 Tagen) und die außerordentlichen Renten, die gewährwerden, wenn Versicherte keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsanspruch erwerben können.

bfa-berlin*de vdr*de die Zuteilung von Wertpapieren bei einer Emission, wenn die Emission überzeichnet ist. Die Zuteilung geschieht meistens nach einem Schlüssel, der sich an der Beteiligung der Banken am Emissionskonsortium orientiert. Rente bezeichnet auch die gleichmäßige Auf- oder Zuteilung von Wertpapieren, wenn Angebot und Nachfrage nicht über den Preis zum Ausgleich kommen. Der Zusatz auf dem Kurszettel lautet: rep.

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(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna

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