Was ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Es richtet sich an Menschen, die aktuell nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind.
Zur Verfügung steht sowohl das Arbeitslosengeld 1 als auch das Arbeitslosengeld 2. Für das ALG 1 hat der Arbeitnehmer selbst eingezahlt. Damit handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Eine staatliche Leistung ist dagegen das ALG 2, das auch als Hartz 4 bezeichnet wird. Es kommt arbeitssuchenden und damit erwerbsfähigen entgegen. Zudem gibt es das sogenannte aufstockende Hartz 4. Dies erhalten Personen, die einer Arbeit nachgehen, mit dem Lohn jedoch nicht ihren Lebensunterhalt decken können.
Diese Voraussetzungen müssen für den Leistungserhalt erfüllt werden
Die Auszahlung der Gelder ist an gewisse Bedingungen geknüpft.
So ist es beim ALG 1 Pflicht, dass der Leistungsempfänger mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Der Anfragende erhält es, sofern er aktuell keiner Arbeit nachgeht. Das bisherige Vermögen wird nicht angerechnet. Damit muss der Empfänger für den Erhalt des Geldes nicht bedürftig sein. Er erhält monatlich 60 Prozent seines Nettogehalts. Sofern er Kinder hat, beläuft sich die Leistung auf 67 Prozent. Die maximale Dauer der Leistungszahlung liegt bei 24 Monaten. Das Geld wird bei der Arbeitsagentur beantragt.
Anders sieht das beim ALG 2 aus. Die Bedürftigkeit stellt hier eine Grundvoraussetzung dar. Sollte der Anfragende noch über genügend Vermögen verfügen, so erhält er vorerst kein Hartz 4, bis dieses eine gewisse Grenze nicht mehr überschreitet. Mit dem Erhalt der Leistung werden die gesamten Kosten der Wohnung übernommen. Dazu zählt die Miete, inklusive der Neben- und Heizkosten. Zusätzlich bekommt der Bedürftige zwischen 283 bis 446 Euro ausgezahlt. Die Dauer der Leistung ist unbegrenzt. Der Antrag muss jedoch alle 12 Monate erneut ausgefüllt werden. In manchen Fällen beläuft sich der Zeitraum auch auf alle 6 Monate. Kündigt der Betroffene seinen Arbeitsvertrag, hat in der Regel eine 3 monatige Sperre beim Amt. Das bedeutet, dass er in dieser Zeit kein Anrecht auf Leistungen hat. Wer ALG 2 erhalten möchte, schickt die Formulare an das Jobcenter.
Die Auszahlungstermine finden in beiden Fällen in der Regel am ersten Tag des jeweiligen Monats statt.
Bei Arbeitslosigkeit ist darauf zu achten, die Gelder sofort zu beantragen. Das gilt sowohl für plötzliche als auch für drohende Arbeitslosigkeit. In letzterem Fall oder bei bekanntem Auslaufen eines Arbeitsvertrags muss das Amt mindestens 3 Monate im Voraus benachrichtigt werden.Zuverdienst während des Leistungsbezugs
Sowohl beim Arbeitslosengeld 1 als auch beim Arbeitslosengeld 2 werden zusätzliche Einnahmen angerechnet. Wer ALG 1 erhält, dem ist es grundsätzlich gestattet, währenddessen zu arbeiten. Jedoch darf die Tätigkeit maximal 14 Stunden in der Woche betragen. Monatlich darf der Leistungsempfänger bis zu 165 Euro zusätzlich verdienen.
Wer ALG 2 bekommt, hat in den meisten Fällen einen Freibetrag von bis zu 100 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, wird als Einkommen verrechnet.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)