Abo

Das Wort Abonnement begegnet uns im Alltag regelmäßig, doch wie genau ist es eigentlich definiert? Grundsätzlich handelt es sich bei einem Abonnement um den regelmäßigen Bezug einer Ware oder einer Dienstleistung. Besonders beliebt sind Abonnements von Fachzeitschriften oder der Tageszeitung, doch auch in vielen anderen Branchen gibt es Abonnements.

Was kann man alles abonnieren?

Neben Zeitungen und Zeitschriften können beispielsweise auch Newsletter abonniert werden. Diese sind in der Regel kostenlos, doch die meisten Abos kosten Geld. Während man einen Newsletter online kündigen kann, muss man viele andere Abos in der Schriftform kündigen. Dies liegt an den Bedingungen der Anbieter. Sie hoffen dann darauf, dass es für die Kunden zu aufwändig oder zu nervig ist, die entsprechenden Verträge zu kündigen. Um Kosten zu vermeiden, sind viele von ihnen aber dazu übergegangen, auch eine Kündigung im Internet oder per Telefon zu ermöglichen.
Sehr häufig kommen Abonnements auch im Bereich des Streaming vor. Wer auf einer Plattform Musik, Filme oder Serien streamen möchte, der schließt dafür normalerweise ein Abo ab. Aber auch Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs lassen sich abonnieren. Ein heutzutage eher weniger genutztes Abo-Modell, ist das Abonnieren von Theater- oder Opernkarten.

Wie schließt man ein Abonnement ab?

Ein Abonnement kann ein Kunde auf vielen Wegen abschließen. Am deutlichsten ist der Abschluss natürlich dann, wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird. Doch nicht immer muss es so deutlich sein. Oft werden Abos abgeschlossen, ohne dafür einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Das ist natürlich unproblematisch, solange der Kunde ausreichend über die Kosten und die zu beziehenden Leistungen informiert wurde. Manchmal werden Abonnements über das Telefon abgeschlossen. Das ist aber eher selten der Fall. Hier gibt es die Bedingungen nicht in Schriftform, wodurch es im Nachhinein für beide Seiten schwierig wird. Deshalb sollten Abos stets so abgeschlossen werden, dass beide Parteien am Ende eine schriftliche Definition des sogenannten Dauerschuldverhältnisses haben.

Author: Johanna

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