Videoüberwachung

VideoüberwachungEine HD-Videoüberwachung mit dem Einsatz eines Videoüberwachungs-Set sorgt dafür, dass Sachwerte sowie Personen bedarfsgerecht und individuell geschützt werden. Damit eine solche Überwachung mit einer Funk- und WLAN-Kamera durchgeführt werden kann, ist nicht unbedingt ein großes Budget erforderlich. Dabei kann man mit einer jeweils unterschiedlichen eingebauten Kamera-Bauform sinnvolle Lösungen realisieren.


Videoüberwachungssysteme sind in der ersten Linie eine präventive Maßnahme. Dabei dienen sie der Abschreckung und durch ihren Einsatz werden dann zusätzlich Schadensfälle verhindert. Wenn es dann trotzdem zu einem entsprechenden Vorfall kommt, bietet eine Videoüberwachung die Möglichkeit, durch ein sofortiges Eingreifen eine Gefahrenlage zu beseitigen oder zu vermindern. Die Aufzeichnungen mit einer Videokamera helfen auch nach einem Schadensfall bei der Aufklärung einer Straftat und bei der Identifikation des eventuellen Täters.

Was den privaten Bereich anbelangt, so wird hier mit einer Videokamera häufig eine normale Hauseingangstür in Verbindung mit einer Türsprechanlage oder einer Klingelvorrichtung überwacht. Ebenso kommt oft eine Kameraüberwachung bei etwas sensiblen Bereichen, wie Mülltonnenstandplatz,Hofeinfahrten oder Parkplätzen, zum Einsatz.

Die Problematik beim Einsatz einer HD-Videoüberwachung

Durch die Beobachtung mit einer Videokamera werden viele Menschen mit ihrem Gesichtsausdruck sowie mit jeder Bewegung aufgezeichnet. Da es sich dabei um einen außergewöhnlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen Menschen handelt, ist eine solche Überwachung nur dann auch zulässig, wenn dafür eine berechtigte Notwendigkeit vorhanden ist.

Das kann zum Beispiel die Wahrnehmung eines Hausrechts sein, weil es grundsätzlich einem Grundstückseigentümer es erlaubt ist, zum Schutz seines Objektes eine Kamera aufzustellen. Dabei ist jedoch eines solches Recht an wichtige Bedingungen geknüpft. Wenn zum Beispiel ein Eingang von einem Gebäude durch eine Videokamera überwacht werden soll, darf die Kamera nur diesen Bereich erfassen.

Dabei dürfen öffentliche Bereiche, wie beispielsweise die Straße vor einem Eingang nicht per Kamera überwacht und kontrolliert werden. Aber auch innerhalb eines Grundstücks sind ebenfalls die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, wie zum Beispiel die Beschäftigten eines Unternehmens oder die Mieter in einem Wohnhaus, zu schützen. Deshalb ist jeder, welcher eine Kamera (unabhängig, ob privat oder geschäftlich) dazu verpflichtet, entsprechend nachzuweisen, dass diese Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden.

Hierzu gibt es auch das eine oder andere Gerichtsurteil. So hat zum Beispiel das Landesarbeitsgericht aus Hessen einer Arbeitnehmerin eine Entschädigung im fünfstelligen Bereich zugesprochen, weil durch die Überwachung von einem Eingangsbereich mit einer Kamera auch ihren Arbeitsplatz theoretisch hätte erfasst werden können, weil die Kamera direkt gegenüber dem Büroeingang so angebracht war, dass auch damit der Arbeitsplatz innerhalb der Erfassungsmöglichkeit der Kamera lag. Dabei wurde vom Gericht nicht die Aussage zugelassen, dass dabei nur der Eingang von der Kamera erfasst wurde. Dieses Beispiel zeigt, wie folgenreich das Anbringen einer solchen Videokamera sein kann.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna

Schreibe einen Kommentar