Reiserücktrittversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung, häufig auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine von mehreren sogenannten Reiseversicherungen. Sie werden konkret und anlassbezogen für die einzelne Reise abgeschlossen. Beispiele für weitere Reiseversicherungen sind die Reisekranken-, die Reiseunfall- oder die Reisegepäckversicherung.

Mit der Reiserücktrittsversicherung wird die Situation versichert, dass die gebuchte und bezahlte Reise aus einem der versicherten Gründe nicht angetreten wird. Näheres dazu kann unter Allianz Reiseversicherungen nachgelesen werden. Mit der Reisebuchung, beispielsweise der Pauschalreise, wird ein Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden abgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Der Reisende seinerseits ist zur Zahlung der Reisekosten verpflichtet, und auch zum Antritt der Reise. Auf dieser vertraglichen Grundlage bucht der Reiseveranstalter seinerseits die zugesagten Reiseleistungen. Dazu gehören in erster Linie die Flug- und die Hotelbuchung mit der infrage kommenden Verpflegung. Reisenebenleistungen sind bei einer Flugreise der Hoteltransfer, oder bei einer Kreuzfahrt die Landausflüge. Jeder der Beteiligten erfüllt seinen Vertrag und wird dafür bezahlt.

Die Reiserücktrittsversicherung ist ein zusätzlicher Vertrag, den der Reisende abschließt. Oftmals wird sie vom Reiseveranstalter vermittelt, wobei der Vertragspartner eine Versicherungsgesellschaft ist. Wie auf www.reiseruecktrittsversicherung.co anschaulich erklärt wird, versichert sich der Reisende gegen bestimmte und im Vertrag konkret genannte Situationen, deretwegen er die gebuchte Reise nicht antreten kann. Für die Versicherung ist das ein sogenannter Leistungsfall. Die vom Reisenden bereits gezahlten Kosten werden entsprechend dem Versicherungsumfang an ihn erstattet. Somit entsteht dem Reisenden durch die Absage, also durch die Nichtteilnahme an der bereits gezahlten Reise, kein finanzieller Nachteil. Der Versicherte ist gehalten, sowohl den Versicherer als auch den Reiseveranstalter so früh wie möglich über diese Situation zu informieren. Der Reiseveranstalter hat dann die Möglichkeit, die Pauschalreise zurück in den Verkauf zu geben. Sie wird erneut angeboten, zum Beispiel als Last Minute.

Bei überschaubaren Kosten im zweistelligen Eurobereich ist dem Reisenden mit seiner Reisekostenversicherung kein finanzieller Nachteil entstanden.

Author: Fastner

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