Leasing

Im zivilrechtlichen Sinn ist Leasing ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Leasing ist somit eine Finanzierungsalternative, bei der das zu leasende Objekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird. Gegen eine abgemachte Leasingrate erhält der Leasingnehmer das geleaste Objekt und es wird ihm zur Nutzung überlassen.

Leasingverträge

Leasing ist immer mit einem Vertrag verbunden, um sich vor Gefahren und Risiken in finanzieller Hinsicht zu schützen. Der Leasingvertrag ähnelt einem Mietvertrag. Doch ein signifikanter Unterschied besteht darin, dass in einem Leasingvertrag der Gewährleistungsanspruch, beziehungsweise die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen auf den Leasingnehmer umgewälzt werden. Dadurch trägt der Leasingnehmer die Sach- und Preisgefahr. Der Leasinggeber tritt im Gegenzug die Kaufrechte seines Leasingobjektes ab. Somit bekommt der Leasingvertrag einen atypischen Charakter eines klassischen Mietvertrages.
Leasinggeber sind in aller Regel unabhängige Leasingunternehmen. Diese Unternehmen können die Leasingverträge mit zusätzlichen Vereinbarungen ausstatten. So kommt es vor das der Leasingnehmer die Übernahme der Wartung des geleasten Objektes selber übernehmen muss. Der Leasinggeber bleibt in allen Fällen wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, das dem Leasingnehmer gegen einen Pauschalpreis zur Nutzung freigestellt wurde. Der Leasingvertrag ist zeitlich begrenzt. So muss der Leasingnehmer das Objekt nach Ablauf des Vertrages unbeschadet dem wirtschaftlichen Eigentümer zurück geben.
Autos werden sehr häufig geleast. Im Falle eines auslaufenden Vertrages muss der Leasingnehmer sich entscheiden, ob er einen neuen Leasingvertrag abschließt und im Gegenzug ein neues Modell bekommt. Leasing ist sehr populär geworden, da die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages niedriger ist als bei einer Anfrage für einen Kredit bei einer Bank.

Author: Alex

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