Um Krankengeld zu bekommen, müssen die Versicherten einige Voraussetzungen erfüllen. Die alleinige Mitgliedschaft in einer entsprechenden Krankenkasse ist die erste Voraussetzung auf einen Anspruch auf Krankengeld. Die Menschen die freiwillig Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind und sich mit diesem Anspruch versichern lassen möchten, zahlen den Normalbeitrag von 15,5 %. Doch neben den bereits genannten Faktoren ,der vorliegenden Arbeitsunfähigkeit und dem Versichertenstatus müssen noch andere Vorrausetzungen erfüllt werden, um im Ernstfall Anspruch auf das Krankengeld zu haben. Doch auch bei vollem Anspruch auf das Krankengeld kann es verzwickt werden, wenn eine neue Krankheit dazu kommen sollte.
Wie hoch fällt das Krankengeld aus?
Um die Höhe des Krankengeldes bestimmen zu können, verlangt es einem viel ab. Die Höhe des Krankengeldes hängt massiv davon ab, wie viel der Patient vor der eintretenden Arbeitsunfähigkeit in die Krankenkasse einzahlen konnte. Dabei wird bei monatlich unterschiedlichen Gehältern der Durchschnitt der letzten drei Monate ausgerechnet. Das Krankengeld beträgt dabei immer 70% des letzten monatlichen Bruttolohns und höchstens 90% des Nettoeinkommens. Diese Regelung wurde so getroffen, weil der Patient keinen finanziellenVorteil aus seiner Arbeitsunfähigkeit ziehen soll. Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung / Gesundheitsfragen ist möglich. Sie müssen sich nur gründlich informieren.
Die Voraussetzung für das Krankengeld bei Kindern
Um Krankengeld von der Krankenkasse für ihr Kind zu bekommen, müssen sie viele Faktoren abdecken können. Das Elternteil, dass Anspruch auf Krankengeld bei seinem Kind hat, muss selbst auf Krankengeld versichert sein. Dabei genügt eine Familienversicherung. Außerdem muss das Kind im Haushalt des Versicherten leben und ein Arzt muss bescheinigen, dass eine Pflege des Kindes unumgänglich ist. Erst wenn sie diese Faktoren abgedeckt haben, können sie Krankengeld für ihr Kind bekommen.