Grundstücksnebenkosten

Die Grundstücksnebenkosten umfassen alle zusätzlichen Gebühren die beim Kauf von Boden anfallen können. Im Nachfolgenden finden Sie die üblichsten Grundstücksnebenkosten aufgeführt und kurz erklärt.

Grundstücksnebenkosten
Quelle: flickr.com

Gerichtsgebühren

Jedes Grundstück muss in das jeweilige Grundbuch eingetragen werden. Dies ist immer dann nötig, wenn ein Katastereintrag, das Grundstück schon einmal reserviert und anschließend bebaut wird, sowie bei Löschung aus dem Grundbuch zur Freigabe des Gebiets. Die Grundstücksnebenkosten variieren dabei von Gemeinde zu Gemeinde.

Gutachten und Vermessung

Ein Gutachten ist unermesslich wichtig um Informationen über den Boden zu gewinnen. Wie hoch ist der Grundwasserspiegel? Wie ist die Geologie des Bodens? Gibt es eventuell Schadstoffbelastungen und sollte man hierfür Maßnahmen ergreifen? Das Bodengutachten sollte in jedem Fall gemacht werden. Zu den Grundstücksnebenkosten zählt auch die Vermessung, welche Pflicht für den Eintrag im Grundbuch ist. Dabei werden in der Regel fünf Vermessungspunkte gesetzt und das Grundstück berechnet.

Die Grunderwerbssteuer

Ein unvermeidbarer Teil der Grundstücksnebenkosten ist die Grunderwerbssteuer. Egal ob es sich um bereits bebautes oder unbebautes Gelände handelt, ob es vielleicht nur ein Pachtgelände sein soll oder nur Teile von Gebäuden erworben werden, sie ist immer zu entrichten. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3 und 5 Prozent.

Der Gang zum Notar

Ein nicht unerheblicher Teil der Grundstücksnebenkosten geht an den Notar. Je nachdem was bei ihm in Auftrag gegeben wird, ist man mit einigen hundert bis tausend Euro dabei. Mit dabei sein sollte immer ein notarieller Kaufvertrag. Weitere Gebühren fallen für die Abwicklung im Allgemeinen und den Vollzug des Geschäftes an, bei dem der Notar immer anwesend sein muss. Wird ein Notaranderkonto gewünscht, kostet dieses ebenfalls extra. Auf alle Leistungen des Notars muss dann natürlich noch die Mehrwertsteuer erhoben werden.

Weitere Grundstücksnebenkosten

Desweiteren können Wertermittlungen/Untersuchungen, Genehmigungsgebühren und die Maklercourtage bei den Grundstücksnebenkosten anfallen. Allgemeine Aussagen zu den konkreten Kostenpunkten können nicht getroffen werden. Viele sind vom Wert des Grundstücks abhängig.

Author: admin-1

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