Bei der DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese enthält Regeln zu Sicherheit bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich für alle Arbeitgeber und deren Beschäftigen, die mit elektrischem Strom arbeiten oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ihre Arbeit verrichten. Wir möchten Ihnen zeigen, was DGUV bedeutet, was die Vorschrift 3 beinhaltet und wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können.
Was ist DGUV?
Die Abkürzung DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Diese ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung durchführen. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung werden Beschäftigte vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und tätigkeitsbezogenen Gefahren für die Gesundheit geschützt. Die Grundpfeiler dabei sind Prävention, Entschädigung und Rehabilitation.
Was ist DGUV Vorschrift 3?
Kommen wir zur Vorschrift 3 der DGUV. Mit dieser werden Anforderungen an die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln definiert. Basis für die Vorschrift 3 ist das Arbeitsschutzgesetz sowie das Sozialgesetzbuch VII. Die Vorschrift 3 ist verbindlich für alle Arbeitgeber und Beschäftigte, die elektrischen Anlagen errichten, Instand halten, verändern oder benutzen. Auch Tätigkeiten nichtelektrotechnischer Art fallen in den Geltungsbereich, da die Vorschrift auch für Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gilt. Das heißt Arbeiten wie Bauarbeiten, Montagetätigkeiten und Transportarbeiten.
Die DGUV Vorschrift 3 enthält folgende Inhalte:
- Definitionen und Begriffe
- Allgemeine Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Besondere Anforderungen an bestimmte Arten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Qualifikation und Unterweisung von Personen
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Durchführungsanweisungen zu den einzelnen Paragraphen
DGUV in der Praxis
Bei der Umsetzung der Vorschrift 3 der DGUV in der Praxis sind die folgenden Schritte notwendig, die Arbeitgeber und Beschäftigte ausführen müssen:
1. Eine Gefährdungsbeurteilung wird durchgeführt.
Dabei werden die möglichen Gefahren durch elektrischen Strom ermittelt und passende Schutzmaßnahmen eingeleitet. Diese Aufgabe fällt dem Arbeitgeber zu.
2. Die Auswahl elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Bei der Auswahl von elektrischen Anlagen hat der Arbeitgeber solche zu wählen, die entsprechend der geltenden Norm funktionieren und zweckgeeignet sind.
3. Die elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt durch den Arbeitgeber. Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden. Weitere Prüfungen fallen bei jeder Änderung oder Reparatur daran an. Eine periodische Überprüfung ist obligatorisch. Geprüft darf nur von Personen werden, die eine erforderliche Ausbildung haben und entsprechend über Erfahrung Ausrüstung verfügen. Prüfergebnisse sind schriftlich zu festzuhalten.
4. Instandhaltung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu erhalten ist Aufgabe des Arbeitgebers. Mängel müssen ohne Verzug behoben werden.
5. Schulung und Qualifikation von Personen.
Elektrische Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die eine erforderliche Qualifikation haben. Dasselbe gilt für die Überwachung der Anlagen. Für eine regelmäßige Unterweisung über die Gefahren durch elektrischen Strom sorgt der Arbeitgeber für seine Beschäftigten. Dies betrifft auch die Inhalte über Schutzmaßnahmen.
Sinn und Zweck der DGUV Vorschrift 3
Der Hintergrund dieser Verordnung ist der Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter und Dritten vor Gefahren, die durch elektrischen Strom entstehen. Vermieden bzw. Verringert werden sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder Sachschäden. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln steht im Mittelpunkt der Vorschrift 3. Damit ist die DGUV Vorschrift 3 ein wichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
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