Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde, die über ein Dienstverhältnis berichtet. Wenn die gesetzliche Mindestanforderung vom Arbeitnehmer erfüllt wurde, dann spricht man lediglich von einem einfachen Arbeitszeugnis. Dieses einfache Arbeitszeugnis enthält neben den Personalien und Angaben zu der Arte der Arbeit auch die Dauer der Beschäftigung. Es wird keine Wertung vorgenommen. Dem einfachen Arbeitszeugnis steht das qualifizierte Arbeitszeugnis. In diesem bewertet der Arbeitgeber zusätzlich auch die Arbeitsleistung und das dienstliche Verhalten des Arbeitsnehmers. Diese Art des Zeugnisses wird ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen vor der vertraglich festgelegten Zeit verlässt, stellt der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis aus. Die innerbetriebliche Leistung wird beurteilt. Das Zwischenzeugnis ist keine Referenz, sondern ein Empfehlungsschreiben.

Rechtliche Vorgaben über das Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens die Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung aufweisen. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass das Zeugnis Angaben über seine Leistung enthält. Außerdem muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Das Zeugnis darf keinerlei Formulierungen enthalten, die den Arbeitnehmer gezielt schädigen. Vielmehr muss das Zeugnis in elektronischer Form ausgehändigt werden.
Weitere Informationen über Arbeitszeugnisse und die gesetzlichen Vorgaben finden sie bei held-zuelch.de.

Author: Alex

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