Das Grundbuch ist eine Art von Verzeichnis in welchem alle Grundstücke eingetragen sind. Es informiert auch darüber, wie es um die Eigentumsverhältnisse bestellt ist und welche Rechten/Pflichten der Besitzer auferlegt bekommen hat.
Das Grundbuch in Deutschland
Zunächst gab es nur vereinzelt einige „Bücher der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. In ihnen wurden Hypotheken und Pfändungen eingetragen. Diese Eintragung war hierbei nicht vorgeschrieben, sondern auf freiwilliger Basis. Somit konnte es bei einem Rechtsstreit nicht verwendet werden. Es kam daher zu einigen Komplikationen in der Vergangenheit. In Preußen erfand man dann 1783 die „Allgemeine Hypotheken-Ordnung“ und ebnete damit den Weg für das erste Grundbuch in Deutschland. Auch die wichtigen Positionen der Eigentumsverhältnisse und der Grundschulden wurden hinzugefügt. Bayern und Württemberg kamen zur gleichen Zeit, aber unabhängig von einander, auf eine ähnliche Idee.
1897 kam es dann zur ersten gesammelten Grundbuch-Ordnung (GBO), welche bis heute, mit vielen Änderungen, immer noch besteht. Obwohl ein bundesweites Grundbuch angestrebt wurde, übernahmen die einzelnen Länder die Aufgabe der Organisation und Verwaltung. 1935 kam es dann zur einheitlichen Strukturierung. Heute ist das Grundbuch ein Bestandteil des BGB und in ihm werden Grundstücke eingetragen. Ebenso stellte man die Grundbuch-Prinzipien auf.
Das Grundbuchamt
Jedes Grundbuchamt wird von einem zuständigen Amtsgericht geführt und überwacht. Somit gibt es für jeden Bezirk eine solche Einrichtung. Nur in Baden-Württemberg wird es bis Ende 2017 ein staatlich eingerichtetes Grundbuchamt in jeder Gemeinde geben. Hierfür arbeitet entweder der Badische Amtsnotar oder ein dem Aufgabengebiet zugewiesener Rechtspfleger. In 11 Großstädten wird das Grundbuch auch direkt beim Notariat geführt.
Damit das Grundbuch einem Bürger zu jeder Zeit zugänglich ist, wurde das elektronische Grundbuch eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Seite im Internet, welche alle wichtigen Informationen bereitstellt. Abgesehen von $ 12 der Grundbuch-Ordnung, finden auch hier alle Prinzipien Verwendung. Das elektronische Grundbuch für Baden-Württemberg finden Sie hier.