Das Mietrecht beinhaltet neben den Rechten und Pflichten des Mieters und des Vermieters ebenso weitere Fragestellungen. Um hier eine grobe Übersicht bieten zu können, sind im Folgenden alle wichtigen Inhalte des Mietrechts aufgelistet.
Die allgemeinen Vorschriften
Zu Beginn im Mietrecht wird auf die Begründung eines Mietverhältnisses sowie auf den Wechsel von Vertragsparteien eingegangen. Hier ist die Gebrauchsüberlassung an Dritte geregelt sowie die Rechte beim Tod des Mieters und dem damit einhergehenden Eintrittsrecht des Ehegatten und der Familienangehörigen.
Des Weiteren ist die Form des Mietvertrags geregelt. Außerdem werden hier die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Inhalts eines Mietvertrages festgehalten.
Pflichten des Vermieters
Im Mietrecht werden alle Hauptpflichten des Vermieters geregelt. Dazu gehören die Vorschriften bei einer Gebrauchsüberlassung der Mietsache. Eine weitere Pflicht des Vermieters ist die Kaution, welche ihm eine Sicherheit für eventuelle Forderungen gegenüber dem Mieter bietet, welche bei Beendigung des Mietverhältnisses noch offen sind. Außerdem wird das Vermieterpfandrecht geregelt.
Der Vermieter hat ebenso Nebenpflichten zu erfüllen. Darunter fällt die Schutzpflicht sowie die Verkehrssicherungspflicht. Hierzu gehört, dass der Vermieter die Bauvorschriften einhalten muss und, sofern nicht im Formularmietvertrag an den Mieter übergeben, eine Streupflicht bei Glatteis hat.
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Pflichten des Mieters
Genau wie der Vermieter hat auch der Mieter einige Pflichten einzuhalten. Eine wichtige Hauptpflicht des Mieters ist die Mietzinszahlung. Im Mietrecht wird festgehalten, dass es sich hierbei um eine Schickschuld des Mieters handelt. Das Mietrecht regelt ebenso die Fälligkeit des Mietzinses.
Zu den Nebenpflichten des Mieters gehört die Duldungspflicht. Das Mietrecht besagt, dass Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gedulded werden müssen, sofern sie nicht eine außergewöhnliche Härte oder eine außergewöhnliche Mieterhöhung darstellen. Hierzu gehören Einsparungen von Energie oder Wasser oder die Schaffung neuen Wohnraums.
Wichtig zu erwähnen ist außerdem die Anzeigepflicht von Schäden an der Mietsache. Das Mietrecht regelt die Folgen bei Unterlassung. Der Mieter hat ebenso eine Allgemeine Sorgfaltspflicht.
Weitere Regelungen
Das Mietrecht klärt, abgesehen von den Rechten und Pflichten, auch alle weiter Fragestellungen. Beispielsweise gibt es Vorschriften zu Reparaturen und Renovierungen, zu Nebenkosten und Betriebskosten.
Zur Beendigung des Mietverhältnisses wird nicht nur die Form der Kündigung geregelt, sondern auch die Kündigungsfrist.
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