Einlagensicherung

Die garantiere feste Verzinsung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes macht das Festgeld zu einer beliebten Anlageform. Aber was passiert, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät oder sogar pleitegeht? Sind die Ersparnisse dann eigentlich noch gesichert?

Die Antwort ist: In der Regel schon, denn das System der Einlagensicherung für Festgeld schützt bis zu einer bestimmten Höhe. Wie das genau funktioniert, welche Grenzen es gibt und worauf Sie bei der Festgeldanlage achten müssen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Die gesetzliche Einlagensicherung

Als Basis für den Schutz Ihres Geldes dient die gesetzliche Einlagensicherung. Diese Sicherung ist für alle Banken gültig, die in Deutschland zugelassen sind oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Die Verwaltung erfolgt durch den Entschädigungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (EdB).

Pro Kunde werden durch die gesetzliche Einlagensicherung Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgedeckt. Doch nicht nur Festgeld ist damit abgedeckt, sondern auch Girokonten, Tagesgelder, Sparbücher oder Sparbriefe. Nicht abgedeckt sind Aktien oder Fonds, die nicht als Einlage gelten.

Die Entschädigung erfolgt innerhalb einer Frist von 20 Arbeitstagen, wenn die Bank zahlungsunfähig wird oder die Geschäftstätigkeit beendet. Die Banken stellen beim EdB den Antrag und müssen dabei Ihre Ansprüche nachweisen. Vom EdB wird der Kunde über das Verfahren benachrichtigt und über die erforderlichen Unterlagen informiert.

Die freiwillige Einlagensicherung

Zudem gibt es die Option auf freiwillige Einlagensicherungen. Das Angebot dazu kommt von Bankenverbänden, womit ein zusätzlicher Schutz erzielt werden soll. Bekannte Verbände sind der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) und die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Damit werden Einlagen auch über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro pro Kunde abgedeckt. Dabei erweitern die Verbände die Grenze jeweils selbst. Beispielsweise sind es beim BdB 20% des haftenden Eigenkapitals der Bank. Dazu im Vergleich beim BVR 15%. Folglich können je nach Bank mehrere Millionen Euro pro Kunde abgesichert sein.

Voraussetzung, dass die freiwillige Einlagensicherung greift, ist die Ausschöpfung der gesetzlichen Einlagensicherung. Kunden müssen also zuerst beim EdB den Antrag stellen und dann beim jeweiligen Verband für weitere Anträge. Beim BdB besteht eine Auszahlungsfrist von 30 Arbeitstagen, beim BVR sind es 90 Tage.

Worauf Sie achten sollten

Bei der Festgeldanlage gibt es ein paar Aspekte zu beachten, damit Ihre Einlagen auch optimal geschützt sind.

  • Ist die Bank in Deutschland zugelassen bzw. hat die Bank eine Niederlassung in Deutschland? Erst dann greift die gesetzlichen Einlagensicherung.
  • Ist die Bank Mitglied in einem Verband, der eine freiwillige Einlagensicherung anbietet? Informationen dazu finden Sie auf den Websites der Banken oder Verbände.
  • Wie hoch ist die Absicherungsgrenze bei einer freiwilligen Einlagensicherung?

Sinnvoll wäre es die Einlagen auf mehrere Banken zu verteilen, wenn Sie mehr als 100.000 Euro anlegen möchten. Das senkt das Risiko, dass Sie im Fall einer Bankeninsolvenz ein Teil Ihres Ersparten verlieren. Festgeldangebot gibt es zu verschiedenen Konditionen und Zinssätzen. Ein Vergleich lohnt sich immer, nicht nur beim Zinssatz, sondern auch, was Laufzeiten, Mindesteinlagen sowie Kündigungsfristen und Zinszahlungen betrifft.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna