Der Basiszinssatz wird für die Berechnung des Verzugszinssatzes herangezogen Dieser Zinssatz wechselt in regelmäßigen Abständen und wird der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Den Basiszinssatz gibt es seit 2002 in Deutschland und er ist ein Bestandteil einer EU-Richtlinie. Diese strebt die Bekämpfung von Zahlungsverzug an, weshalb dieser Zinssatz auch häufig für Gerichtsurteile als Begründung der Schadenshöhe verwendet wird.
Basiszinssatz Deutschland
Der Basiszinssatz trat das erste Mal im Januar 2002 in Kraft. Er wird von der Deutschen Bundesbank berechnet, die sich dabei an die Vorschriften aus $ 247 des BGB halten muss. Zivilrechtlich benutzt man ihn zur Berechnung von Verzugszinsen und wenn es darum geht, festgelegte Kosten über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zu verzinsen, weil jemand seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. In manchen Fällen wird der Basiszinssatz auch für Notarkosten angewendet.
Begonnen hat diese Zinssatz bei 3,62 Prozent. Damit schloss sich der Basiszinssatz an den bis 2001 geltenden Zinssatz nach DÜG an. Seit dem ändert er sich jedes halbe Jahr und zwar zum 1. Januar, sowie dem 1. Juli. Der Basiszinssatz wird zu diesem Zeitpunkt immer an die sich veränderte Bezugsgröße angepasst. Diese wird durch die aktuelle Hauptrefinanzierungsoperation definiert, welche von der Europäischen Zentralbank festgelegt wird.
Die Deutsche Bundesbank hat die Pflicht, den veränderten Basiszinssatz sofort am 1. Januar und 1. Juli im Bundesanzeiger bekannt zu geben, damit alle darin involvierten Personen mit ihm arbeiten können.
Basiszinsen und Verzugszinsen
Wie bereits erwähnt, benötigt man den Basiszinssatz für die Berechnung von Verzugszinsen. Diese treten immer dann auf, wenn ein Schuldner den ausgleichenden Betrag nicht bis zum eingeforderten Datum bezahlt. Es wird für den Verzug dann kein normaler Zinssatz berechnet, denn es müssen noch einige Dinge beachtet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Ermittlung des bisher verstrichenen Zeitraums. Bis die Zahlung tatsächlich eintrifft, werden Mahnungen verschickt und zusätzlicher Aufwand betrieben, die ebenfalls in den Verzugszinsen berücksichtigt werden.