Firmengründung

Die Offshore Firmengründung kann von Investoren aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Eine Internationale Business Company oder Exempt Company, wie Offshore Firmen auch genannt werden, gilt in der Regel als Steueroasen. Voraussetzung für die Gründung einer Offshore Firma sind politische Stabilität und ein gut funktionierendes Rechtssystem in dem Land der Wahl. Zurzeit wird von Experten insbesondere die Firmengründung in Ras Al Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten empfohlen. Auch bei den Gründerländern Gibraltar, Seychellen, Zypern, Beliz, Hong Kong und Panama, um nur einige zu nennen, stehen für Investoren die Türen offen.

Firmengründung

Bei der Gründung einer Offshore Firma versprechen sich die Investoren Anonymität, Vertraulichkeit, höchste Level an Diskretion sowie Haftungsschutz ohne Stammeinlagen. Es besteht Vermögensschutz gegen Gläubiger und Ex-Ehefrauen. Die Steuerersparnis und der Schutz der Privatsphäre des Gründers sind ebenfalls ein Grund für die Gründung einer Offshore Firma. Der Vorteil einer Exempt Company ist der Zugang zum weltbekannten privaten Banking. Der Wegfall der Bürokratie ist ein weiterer Beweggrund, eine Offshore Firma zu gründen. Zur Offshore Firmengründung sollte sich der unerfahrene Investor an einen Dienstleister wenden, der auf diesem Gebiet ausreichende Erfahrung mitbringt und die wichtigen Gründungsformalitäten im Gründungsland erledigen. Der Gründer einer Offshore Firma wird dann aufgeklärt, was erlaubt ist und was nicht. Der Begriff exempt bzw. offshore impliziert schon, dass man im Gründungsland keine Immobilien erwerben kann und auch nicht geschäftlich aktiv werden darf. Es ist jedoch dem Investor erlaubt vor Ort Räumlichkeiten zu mieten und Manager, Anwälte und Steuerberater zu beschäftigen.

Firmengründung

Bei der Offshore Firmengründung ist jeglicher Firmentitel möglich. Es kann sich bei der Gründung um eine AG, GmbH, Ltd., Inc., International an d Corp, SA oder SL handeln. Es besteht für den Firmengründer keine zwingende Bilanzveröffentlichung und es ist keine doppelte Buchführung nötig. Der gut betuchte Investor darf im Gründungsland ein Schiffoder ein Flugzeug besitzen, wenn das Objekt im Land registriert ist.

Author: admin-1

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