Im Arbeitsrecht ist die Abfindung eine einmalige Geldzahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Entgegen der Vorstellung vieler Arbeitnehmer gibt es bei der Kündigung eines Arbeitsplatzes keinen generellen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Abfindungen werden von den Arbeitgebern aus unterschiedlichen Erwägungen gezahlt. Arbeitnehmer in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen sind per Gesetz vor der Willkür der Arbeitgeber hinsichtlich der Kündigung durch das Kündigungsschutzgesetz abgesichert. Zum Aussprechen einer wirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrages oder Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitgeber bedarf es bei der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes eines besonderen Grundes.
Gründe für eine Abfindung
Eine Abfindung bei einer Kündigung wird gezahlt, wenn ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung vorliegt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder aus anderen nichtigen Gründen gegen diese Kündigung bei Gericht Klage einreichen kann. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest und eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, kann dem Arbeitnehmer eine Abfindung zugesprochen werden. Die Höhe der Abfindung regelt der §10 Kündigungsschutzgesetz. In der Regel wird die Höhe der Abfindung zwischen 1/4 und 1/2 des Bruttomonatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr betragen. Die Zahlung der Abfindung wird normalerweise durch einen Abwicklungsvertrag geregelt. Der Arbeitgeber erkauft sich durch die Vereinbarung einer Abfindung Sicherheit. Eine Abfindung wird nach Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsvertrages an den Arbeitnehmer auf Antrag gezahlt. Dies ist der Fall, wenn es während des Kündigungsschutzprozesses über die Abfindung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer derart zum Streit kommt, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Eine Abfindung ist im Falle der Aufstellung eines Sozialplanes möglich. Diese geschieht, wenn große Unternehmen Massenentlassungen vornehmen müssen. Auch ohne Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung nicht immer rechtens.
Abgaben bei Abfindungen
Für Abfindungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden gibt es keine Steuerfreibeträge mehr. Sozialabgaben sind auf eine echte Abfindung nicht zu entrichten.