Musikschule

Musikschulen dienen der Entwicklung von musikalischem Können, auch in Hinblick auf Kunst und Tanz. Es gibt staatliche wie private Einrichtungen. Das musikalische Können bezieht sich auf theoretische Grundlagen, die im Nachhinein auf eigene Weise praktisch für verschiedene Musikinstrumente angewendet werden.

Geschichtliche Entwicklungen

Musikunterricht gibt es solange wie es Musikinstrumente gibt, was bis in das antike Griechenland zurück reicht. Im Mittelalter war die musikalische Ausbildung Teil der klösterlichen Erziehung, besonders in den Latein- und Jesuitenschulen. Dies diente in erster Linie einer funktionalen Absicht, um das Personal für die musikalische Rahmenbegleitung von Gottesdiensten auszubilden.

Neuzeitliche Entwicklungen

In der Barock-Zeit wurde die musikalische Ausbildung mehr und mehr institutionalisiert und es gab viele Bildungseinrichtungen in Europa. Dies führte zu weiteren Formen, wie Musikgymnasien und Musikhochschulen, um die berufliche und schulische Bildung zu entwickeln. Es entstanden Dachverbände, wie die European Music School Union (EMU) oder staatliche und private Trägerschaften, um einen gemeinnützigen Bildungsauftrag zu erfüllen.

Diese haben bestimmte Qualitätskriterien innerhalb mehrerer Zielgruppen zu erfüllen und das lebenslange Lernen mit der Musik zu schulen, um individuelle Begabungen zu wecken. Sie ersetzen nicht den schulischen Musikunterricht, sondern es handelt sich um Musikpädagogik „am dritten Ort“. Dies bildet die Grundlage für das Auftreten in Chören und Orchestern vor einer größeren Öffentlichkeit, entweder durch einen Einzel- oder billigeren Gruppenunterricht. Musikschulen sind Teil des öffentlichen Kultur- und Bildungsangebots und es gibt Möglichkeiten für finanzielle Zuschüsse. Private Jugendmusikschulen gibt es seit 1924. Eine Vorgängerinstanz ist die Musikschule Lindhorst in Quakenbrück von 1897. Älteste Musikschule in Deutschland ist die von 1810 gegründete Musikschule Aschaffenburg. Insgesamt gibt es in Deutschland 950 öffentliche Musikschulen, die im Verband deutscher Musikschulen e.V. organisiert sind. Dieser entwickelt auch gemeinsame Lehrpläne und Qualitätsstandards. Private Musikschulen können einen öffentlich-rechtlichen Status bekommen, um zusätzlich gefördert zu werden.

Zusammenfassung

Musikschulen gibt es sowohl in staatlicher-öffentlich-rechtlicher Hinsicht als auch in privater Trägerschaft durch einzelne Musiker, die dazu ausgebildet worden sind. Sie sind Teil des Kulturangebots und bieten einen Unterricht „am dritten Ort“ neben dem Musikunterricht an der Schule an, um zum Beispiel öffentlich als Orchester aufzutreten.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna