Hausverwaltung

Die Hausverwaltung ist für die Verwaltung von Mietimmobilien zuständig. Dazu zählen Wohnanlagen und Gewerbeobjekte gleichermaßen. Anders als bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird der Verwaltungsaufwand ausgelagert. Das macht Sinn, denn das WEG-Recht ist komplex und die gesetzliche Verwalterpflicht ist nicht zu unterschätzen. Nachdem die Hausverwaltung bestellt wurde, zum Beispiel die Hausverwaltung Mülheim, übernimmt sie sämtliche organisatorische Verantwortung für die Immobilie.

Ein Verwalter ersetzt den Hausmeister nicht

Wird eine professionelle Hausverwaltung beauftragt, ist sie für die organisatorische Verwaltung der Immobilie zuständig. Ihre Rolle als Verwaltungsinstanz betrifft sowohl technische als auch kaufmännische Bereiche. Ein Teilgebiet ihrer Aufgaben besteht darin, den Hausmeister zu bestellen und ihn zu überwachen. Die eigentlichen Tätigkeiten eines Hausmeisters übernimmt sie dabei allerdings nicht. Ob die Verwaltung der Immobilie an eine Hausverwaltung abgegeben wird, entscheidet die Eigentümerversammlung der WEG.

Auch wichtig: Entscheidet sich die Gemeinschaft dafür, die Administration auszulagern, ist der Verwalter für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig. Sondereigentum fällt grundsätzlich nicht darunter. Soll dieses auch von dem Verwalter betreut werden, müssen die einzelnen Mitglieder eine gesonderte Absprache über den Verwaltervertrag treffen.

Was sind die Aufgaben der Hausverwaltung?

Die Aufgaben der Verwaltung werden im Rahmen eines individuellen Verwaltervertrags definiert und festgehalten. Einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog gibt es nicht. Das bedeutet, die einzelnen Tätigkeiten können voneinander abweichen. Grundsätzlich besteht der wichtigste Vorteil des Hausverwalters jedoch darin, die Interessen des Eigentümers zu vertreten.

Kaufmännische Aufgaben

  • Die Mieten einnehmen und verwalten
  • Mietzahlungen anmahnen, falls diese fällig sind
  • Eine Abrechnung für die Eigentümer erstellen
  • Die Abrechnung für die Nebenkosten erstellen
  • Anfallende Kosten bezahlen
  • Versorgungsleistungen in Auftrag geben
  • Buchhaltung

Technische Aufgaben

  • Einrichtungen betreiben und kontrollieren
  • Dienstleister steuern
  • Maßnahmen für die Instandhaltung durchführen
  • Einen Hausmeister organisieren und überprüfen
  • Modernisierungen an der Immobilie durchführen

Juristische Aufgaben

  • Hinsichtlich der Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren
  • An Maßnahmen zur Weiterbildung teilnehmen
  • Mit Ämtern verhandeln
  • Die Eigentümer gegenüber Dritten als juristische Person vertreten

Wie hoch sind die Kosten für die Hausverwaltung?

Die Kosten, die für die Verwaltung anfallen, sind nicht an eine Gebührenordnung gebunden. Das bedeutet, sie werden frei vereinbart, wie auch der Umfang an Aufgaben. Im Rahmen einer Mietverwaltung treten meist die folgenden Kosten auf:

  • Monatlich pro Wohnung: ungefähr 15 bis 25 Euro
  • Monatlich pro Garage oder Stellplatz: ungefähr 3 bis 5 Euro
  • Stundenlohn, um an Versammlungen teilzunehmen: rund 60 Euro

Wie wird eine WEG-Verwaltung beauftragt?

Um eine Hausverwaltung zu bestellen, müssen die Eigentümer gemeinschaftlich darüber entscheiden. Schließlich betrifft diese Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum. Eine solche Entscheidung ist damit Teil der Eigentümergemeinschaft. Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Verpflichtung, die besagt, dass ein solcher Verwalter notwendig ist. Deshalb ist es möglich, die Aufgaben entweder an ein Mitglied der Gemeinschaft zu übergeben oder einen externen Dienstleister zu beauftragen.

Hat die WEG beschlossen, einen Verwalter zu bestellen, müssen die Favoriten auf der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Sobald ein geeigneter Kandidat feststeht, kann eine Vereinbarung über drei Jahre getroffen werden. Wird der Vertrag anschließend verlängert, dann kann er wiederum auf fünf Jahre ausgestellt werden.

Neben der Wahl des künftigen Verwalters müssen die wichtigsten Punkte des Verwaltervertrags definiert werden. Darunter fallen die tatsächliche Laufzeit des Vertrags und die Vergütung. Die Einzelheiten hingegen werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgehandelt. Dazu ist keine gesonderte Versammlung notwendig, da der Verwaltungsbeirat diese Aufgabe übernimmt. Wie bei der Auswahl der Hausverwaltung vorgegangen wird und welche Punkte in den Vertrag des Verwalters aufgenommen werden, obliegt der WEG.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna

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