Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer die dann in Kraft tritt wenn ein rechtswirksamer und notariell beurkundeter Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Dabei ist zu differenzieren wo das Objekt, welches zum Kauf steht liegt. Kaufsummen, inländischer Grundstücke werden mit der Grunderwerbsteuer, die für das jeweilige deutsche Bundesland festgelegt wurde, versteuert. In Deutschland galten bis vor wenigen Jahren 3,5 % vom Kaufpreis als Grunderwerbsteuer.
Wird diese Summe bezahlt, schickt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne diese kann der Erwerber nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Außerdem beruht die Grunderwerbsteuer auf Gegenleistung, das heißt sie wird vom Entgelt für den Erwerb des Grundstücks abgezogen.
Was jeder Bürger über die Grunderwerbsteuer wissen sollte.
Die Grunderwerbsteuer ist vom Erwerber, beziehungsweise vom Verkäufer zu zahlen. In den meisten Fällen einigen sich beide Parteien, dass der Erwerber die Steuer zu verrichten hat. Bezahlt er diese allerdings nicht, ist der Verkäufer in der Schuld die anfallende Steuer zu begleichen.
In einigen Fällen können die Parteien von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Diese Regelung tritt in Kraft wenn der Erwerber in grader Linie mit dem Verkäufer verwandt ist, außerdem wird die Steuer nicht fällig wenn das Grundstück Teil eines Erbens ist, oder von geringem Wert ist (bis 2500 Euro)
Wie kam es, dass eine Grunderwerbssteuer eingeführt wurde?
Als Vorbild fungierte das mittelalterliche Laudemium (Abzugsgeld, Aufzugsgeld). Der Grundherr bekam eine einmalige Besitzwechselgabe vom neuen Grundbesitzer. Im 19 Jahrhundert brachte eine Neufassung des Reichstempelgesetzes auch eine Reichsbesteuerung des wechselnden Grundstücksverkehrs mit sich.
Demzufolge 1919 brachte eine Finanzreform eine einheitliche Grundbesteuerung zustande, die dem Reich, Land und Kommunen zugutekam. Die Grunderwerbsteuer war besiegelt.
Grunderwerbsteuer, Geld, gemischte Gefühle…
Zur heutigen Zeit wird die Grunderwerbsteuer mit gemischten Gefühlen angesehen. Ein neues Gesetz zur Grunderwerbsteuer trat am 1.10.2011 in Kraft und besagt, dass der Prozentsatz von 3,5% auf 5% angehoben wird. Der Finanzminister Norbert Walter-Borjas unterzeichnete das Gesetz und verspricht sich durch die Mehreinnahmen eine verbesserte Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Mit diesem neu verfassten Gesetz, folgt Nordrhein- Westfalen anderen Bundesländern mit der erhöhten Grunderwerbsteuer.