Die Funktionen – und das Leistungsspektrum einer Detektei
Eine Detektei ist ein Unternehmen, in dem Privatdetektive tätig sind, die im Kundenauftrag Ermittlungstätigkeiten ausführen.
Bereits seit mehr als 150 Jahren gibt es in Deutschland Detekteien. Im Unterschied zu den staatlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden hat ein Privatdetektiv keine besonderen Rechte und ins besonders keine hoheitlichen Befugnisse. Ein Detektiv darf aber alles, was vom Gesetz her nicht ausdrücklich verboten ist. Aus diesem Grund muss er so rechtskundig sein, dass er nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen tätig wird.
In einer seriösen Detektei kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt werden.
Die üblichen Leistungen, die von einer Detektei angeboten werden, umfassen das Ermitteln von Adressen, die Sicherung von Beweismitteln, die Erteilung von Auskünften, zur Bonität von Personen, das Ermitteln zu Diebstahls Handlungen und die Recherche zu Straftaten, wie Drohung und Erpressung.
Von privaten Auftraggebern wird eine Detektei in der Regel für zivilrechtliche Ermittlungen eingeschalten, die beispielsweise die Bereiche Partnerschaft, Sorgerecht und Erbschaftsrecht umfassen.
Solche Aufträge können dann zum Beispiel den Nachweis außerehelicher Verhältnisse oder die Recherche bei Unterhalts Streitigkeiten betreffen.
Unternehmen nutzen hingegen überwiegend die Leistungen von Wirtschaftsdetekteien, die sich auf Recherche und Observation im gewerblichen Bereich spezialisiert haben.
Dieser Tätigkeitsbereich umfasst beispielsweise Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, die Überprüfung von Schuldnern und die Ermittlung im Bereich Arbeitszeitbetrug sowie Patentrechtsverletzung.
Oft werden Detekteien auch im Vorfeld staatlicher Ermittlungen, im Auftrag von Privatpersonen, Rechtsanwälten oder der Wirtschaft tätig. Die Ergebnisse ihrer Recherchen können unter Umständen auch in Zivilprozesse und Strafprozesse einbezogen werden und liefern dann in vielen Fällen erst die Beweise, die zur Verurteilung von Tätern führen.
Damit solche Ermittlungsergebnisse in Prozesse einfließen können, müssen diese gerichtsverwertbar sein was konkret bedeutet, dass sie auf der Grundlage rechtlich zugelassener Methoden gewonnen wurden.
Als Fazit kann man festhalten, dass Detekteien, in ihrem Tätigkeitsbereich, eine wichtige und sinnvolle Ergänzung staatlicher Ermittlungsbehörden darstellen und diese auch arbeitsmäßig massiv entlasten (siehe auch die Detektei Stuttgart)
Im Bereich der Eigentumsdelikte, wie Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, erledigen sie oft wichtige Vorarbeiten, die es letztendlich erst ermöglichen die Täter, an Hand von Beweisen, zu überführen. Der Polizei und den staatlichen Behörden fehlen für solche Aufgabenstellungen, im privaten Bereich, oft das Personal und die Zeit. Ohne die wertvolle Ermittlungstätigkeit von Privatdetektiven würden sehr viele dieser Delikte wohl niemals aufgeklärt.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)