In Anbetracht der unzähligen privat betriebenen Blogs und Mitgliedschaften auf Social Media – Seiten treten schnell Probleme auf, wel man sich unzureichend mit der Fülle an Gesetzten und der noch umfassenderen Rechtssprechung befasst.
Die Rede ist von Urheberrechten und im speziellen Recht am eigenen Bild, das schnell von einer Seite kopiert und in den eigenen Blog eingepflegt wurde. Die Unwissenheit schützt Sie aber nicht vor hohen Kosten.
Der sicherste Weg – eigene Bilder
Wenn Sie ein Foto aufnehmen, sind Sie Eigentümer des Bildes und können dieses verwenden wo Sie wollen, wie oft Sie wollen und wie lange Sie wollen. Natürlich nur, sofern Sie dabei keine Rechte am Motiv verletzen. Befinden Sie sich auf einem Seminar und fotografieren den für Zeitungen posierenden Vortragenden für eine private Berichterstattung, ist das kein Problem. Verwenden Sie eine Marke, ist dies in der Regel erlaubt, da diese Marken zum Zweck der Verbreitung geschaffen wurden und die Steigerung der Bekanntheit sogar gewünscht ist.
Das fremde Bild ist perfekt für meine Seite
Ein Reiseblog zeigt eine wunderschöne Aufnahme eines weißen Sandstrandes vor türkisem Meer, gesäumt von Palmen und Sie schreiben in Ihrem Blog gerade darüber, wo Sie Ihren nächsten Urlaub verbringen möchten. Sie müssen um Erlaubnis fragen, ob Sie dieses Bild verwenden dürfen. Im Fall eines privaten Reiseblogs wird Ihnen die Erlaubnis vermutlich erteilt werden, da sich der Betreiber über die kostenlose Werbung vielleicht freuen wird. Überhaupt dann, wenn das Bild mit einer Beschriftung versehen ist, die auf den Eigentümer hinweist. Die Zustimmung muss aber trotzdem eingeholt werden, da er sie sonst wegen unrechtmäßiger Verwendung belangen kann. Wichtig hierbei ist auch eine Erklärung, dass es sich auch um das frei verfügbare Eigentum handelt.
Frei zur Verfügung stehende Bilder
Diverse Bilddatenbanken wie vergeben oft ein gratis Nutzungsrecht an Bildern. Hier müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Lizenzvereinbarung aufbewahren, da das Nutzungsrecht unter Umständen zeitlich und örtlich eingeschränkt ist. Viele Bilder sind zudem nur für nicht kommerzielle Zwecke gratis. Manche sind gratis, müssen aber bei Plakatdrucken oder Flyern mit dem Urheberrecht verwendet werden. Manchmal wird auch verlangt, dass die Quelle genannt wird. Bevor Sie das Bild verwenden, lesen Sie die Lizenzvereinbarung. Auch wenn das Kleingedruckte mühsam erscheint. Eine Übertretung kann mehrere Tausend Euro kosten und dann wird es erst recht mühsam.
Die Verlinkung fremder Bilder
Sie verwenden auf Ihrer Seite nicht das Bild, sondern setzen den Link und der Besucher Ihrer Seite wird dann zur Quelle weitergeleitet. Sofern sich das Bild auf einer Seite ohne Berechtigungsschranken befindet. Ein Unternehmen betreibt zum Beispiel eine Fanpage auf einer Social Media Seite, die für die Öffentlichkeit freigegeben ist; also ohnehin für jeden einsehbar ist.
Was tun, wenn die Bildabmahnung ins Haus geflattert ist
Ein fremdes Foto zu verwenden hat Schadenersatzforderungen zur Folge; auch wenn man sich des Unrechts nicht bewusst ist. Selbst wenn man das Bild von seinem Blog entfernt hat, nachdem man die Abmahnung erhalten hat, bleibt der Schadenersatzanspruch bestehen.
- 1. Suchen Sie selbst einen Anwalt auf. Gerade aus dem Grund, dass sich viele Anwälte auf dem Gebiet der Urheberrechtsverletzung spezialisiert haben, weil der unwissende Personenkreis sehr groß ist, empfiehlt es sich, selbst einen Anwalt aufzusuchen.
Mit dem Abmahnschreiben sind normalerweise eine Unterlassungserklärung und die Kostenübernahme für die Anwaltskosten verbunden.
Theoretisch denkbar ist ebenfalls, dass man Ihnen eine Urheberrechtsverletzung am eigenen Bild vorwirft. In diesem Fall schützt Sie ein Anwalt vor übereilten Handlungen und Gegenmaßnahmen. Mehr Informationen darüber, was Sie bei einer Bildabmahnung tun können und weitere Hilfe finden Sie hier unter www.abmahnungsberater.de. - 2. Verlieren Sie keine Zeit
Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen. Versäumen Sie zum Beispiel die Frist, ist auch keine Kulanz hinsichtlich der Anwaltsgebühren mehr möglich und die Verletzung der Urheberrechte verteuert sich nochmals unnötigerweise. - 3. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliches Beratungsgespräch