Versicherungsmakler

versichertDer Versicherungsmakler ist Kaufmann nach dem Handelsrecht.

Wer als Versicherungsmakler tätig werden möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis der Industrie und Handelskammer. Er muss eine entsprechende Ausbildung, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, sowie einen guten Leumund nachweisen. Agieren kann der Versicherungsmakler erst, wenn er im Versicherungsvermittlerregister eingetragen ist.

Vertraglich ist der Versicherungsmakler nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er vermittelt Versicherungsverträge zwischen Versicherungen und dem Versicherungsnehmer. Der Makler arbeitet im gewerblichen, sowie im privaten Bereich im Auftrag seiner Kunden. Er sucht für diese das passende Produkt, immer auf die Kunden abgestimmt. Danach wählt er die passende Versicherungsgesellschaft aus.

Der Makler orientiert sich an den Wünschen des Kunden. Die Vorschläge des Versicherungsmaklers bedürfen einer schriftlichen Aufzeichnung vor dem Vertragsabschluss, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet. Rechte und Pflichten des Maklers, sind in einem Maklervertrag dokumentiert. Hier bedarf es einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden.

Der Makler wird vom Kunden beauftragt und bevollmächtigt, ihn gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Des Weiteren ist der Versicherungsmakler berechtigt, Anzeigen und Willenserklärungen entgegen zunehmen und verpflichtet, diese an die jeweilige Gesellschaft weiterzuleiten. Ebenfalls ist der Makler bevollmächtigt, Unterlagen für den Kunden entgegen zu nehmen.

Bereits bestehende Versicherungen sind nicht Gegenstand eines Maklervertrages, sofern es nicht schriftlich, anders vereinbart wurde.
Ergänzend zum Maklervertrag gibt es eine dazugehörige Maklervollmacht, die den Makler berechtigt, im Auftrage des Kunden zu agieren.
Bei der Auswahl, des für den Kunden geeigneten Produktes, stützt sich der Makler auf die am Markt angebotenen Versicherungsverträge und Gesellschaften.

Orientierung des Maklers bei der Auswahl der angebotenen Produkte

  • Markpräsenz der Versicherungsgesellschaft
  • Abwicklung in einem Schadensfall
  • Umfangreichen Service
  • Komfortable Abwicklung und optimale Unterstützung

Ziel der Vermittlung ist nicht, dass die absolut preisgünstigste Versicherung zu vermitteln ist, sondern ein optimales Preis-, Leistungsverhältnis anzubieten.

Die Aufgabe des Versicherungsmaklers

  • Prüfung des Versicherungsbedarfes, einschließlich Analysen
  • Auswahl der entsprechenden Versicherungen
  • Unterstützung im Schadensfall

Nach Absprache mit dem Kunden, die Vermittlung der notwendig erachteten Verträge an die jeweilige Gesellschaft Die Betreuung, die Verwaltung und Aktualisierung der vom Kunden abgeschlossenen Versicherungen. Die Zusammenarbeit von Versicherungsmakler und dem Kunden setzt gegenseitiges Vertrauen voraus.Dem Kunden entstehen durch die Zusammenarbeit keine weiteren Kosten.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna

Schreibe einen Kommentar