Riesterrente

Die Rente ist für Anspruchsberechtigte ein Einkommensersatz. Rentner erhalten eine regelmäßige Zahlung der gesetzlichen Rente oder aus privater bzw. betrieblicher Altersvorsorge. Bedingt durch die Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung (2000/2001), bei der das Nettorentenniveau der Personen, die 45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, von 70% auf 67% reduziert wurde , sind Arbeitnehmer gezwungen, sich Gedanken um eine zusätzliche private Rentenversicherung zu machen. Wichtige Informationen über die Bedingungen zum Abschluss eines Vertrages zur Erlangung einer Riester Rente erhalten Interessierte auf der Seite Riester-Rente bei Fondsvermittlung24.de. Für den Arbeitnehmer kommen verschiedene Arten von Altersrente in Frage, die ab jeweils unterschiedlichem Lebensalter bezogen werden können. Nach § 35 Satz 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

 

Versorgungslücke schließen

Wer zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen möchte, muss mit erheblichen Abschlägen rechnen. Dadurch entstehen unter Umständen Versorgungslücken in der Altersvorsorge. Wer fürs Alter planen möchte, und eine evtl. entstandene Versorgungslücke schließen möchte, sollte die verschiedenen Riester-Rentenarten und ihre Voraussetzungen kennen. Zum Abschluss stehen Riester-Renten- Möglichkeiten für Familien und Alleinerziehende, für Arbeitssuchende und Geringverdiener sowie für Besserverdienende, Selbstständige und Angestellte zur Verfügung. Neben der klassischen staatlich geförderten Riester-Rente, die es seit 2002 gibt, gibt es noch andere Riester-Produkte. Zur Altersvorsorge können Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne abgeschlossen und das Angebot zum sogenannten Wohn-Riester (Riester-Bausparvertrag) genutzt werden.

Staatliche Zulagen

Eingeführt wurde die Riester-Rente vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Walter Riester), der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Die Riester-Rente ist eine lohnende privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Investition in die Zukunft, die durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird, verspricht als dritte Säule bzw. zweite Schicht der Altersvorsorge für den Anleger einen beruhigenden Blick in das Rentenalter. Die Förderung der Riester-Rente ist durch das Altersvermögensgesetz 2002 eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Author: Fastner

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