Immobilienversicherung

Verschiedene Versicherungsarten, die zum Schutz der Immobilie und damit verknüpften Risiken dienen, werden im Sammelbegriff Immobilienversicherung zusammengefasst. Die Immobilienversicherung umfassen sowohl den Sachschutz, den Haftpflichtschutz und den Ertragsausfallschutz. Mit einer Immobilienversicherung möchten sich Immobilieneigentümer vor unvorhersehbaren Schäden bzw. finanziellen Verlusten schützen. Eine umfassen Risikoabsicherung kann den Erhalt der Investition in eine Immobilie bedeuten.

Immobilienversicherungen finden klassische Anwendungsgebiete bei

  • Private Wohnhäuser
  • Vermietete Immobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Neubauten und Bauprojekte
  • Unbebaute Grundstücke

Im Folgenden stellen wir einzelne Versicherungen vor, die zum Übergriff Immobilienversicherung gehören.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung versichert Schäden am Gebäude selbst. Dazu gehört zum Beispiel das Dach, die Wände oder Fenster. Abgedeckt werden Schäden, die verursacht werden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm oder Blitzschlag.

Praxisbeispiel: Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten für das Dach, nach dem ein Sturm Dachziegel abgedeckt bzw. beschädigt hat.

Elementarversicherung (Zusatz zur Wohngebäudeversicherung)

Die Standard-Wohngebäudeversicherung enthält bereits einige Absicherung, die jedoch mit der Elementarversicherung ergänzt werden können. Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturkatastrophen ab. Dazu gehören Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Rückstau oder Überschwemmung.

Praxisbeispiel:  Kosten, die durch einen vollgelaufenen Keller nach Starkregen entstehen, werden durch die Elementarversicherung übernommen.

Hausratversicherung

Bewegliches Inventar im Haus wird als Hausrat bezeichnet und kann mittels einer Hausratversicherung abgedeckt werden. Hausrat kann durch Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch), Einbruchdiebstahl oder Sturm und Hagel beschädigt werden.

Praxisbeispiel: Ein Wohnungsbrand zerstört Möbel. Durch die Hausratversicherung wird der Neuwert ersetzt.

Bauleistungsversicherung (Bauversicherung)

Während sich ein Gebäude in der Bauphase befindet, können Schäden durch die Bauleistungsversicherung, kurz Bauversicherung, abgedeckt werden. Schäden könnten durch Vandalismus, Sturm und Fehler in der Konstruktion entstehen.

Praxisbeispiel: Das Dach eines Rohbaus wird bei einem Sturm beschädigt. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Versicherung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Schäden, die beim Bau eines Gebäudes an Dritten entstehen, werden durch die Bauherrnhaftpflichtversicherung gedeckt. Diese Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personenschäden als auch Sachschäden, aber auch Vermögensschäden.

Praxisbeispiel: Die Versicherung zahlt Schmerzensgeld und Behandlungskosten für einen Passanten, der durch herabfallendes Baumaterial verletzt wurde.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Eigentümer von unbewohnten oder vermieteten Immobilien. Gedeckt sind Schäden an Dritte durch mangelhaften Gebäudezustand.

Praxisbeispiel: Auf ein parkendes Auto fällt ein Dachziegel. Den Schaden übernimmt die Versicherung.

Mietnomadenversicherung

Finanzielle Schäden, die durch zahlungsunwillige oder zerstörerische Mieter entstehen, deckt die Mietnomadenversicherung. Gedeckt werden konkret Mietausfälle, Renovierungskosten, die nach mutwilliger Zerstörung entstehen.

Praxisbeispiel: Die Versicherung greift, wenn ein monatelang nichtzahlender Mieter eine verwüstete Wohnung hinterlässt.

Mietausfallversicherung

Entgangene Mieteinnahmen bei einer unbewohnten Immobilie werden durch die Mietausfallversicherung ersetzt.

Praxisbeispiel: Eine Wohnung wird durch einen Wasserschaden unbewohnbar. Die Versicherung zahlt die entgangene Miete.

Feuerrohbauversicherung

Bricht ein Brand während der Bauphase aus und verursacht Feuerschäden, greift die Feuerrohbauversicherung. Abgedeckt werden auch Blitzschlag und Explosion.

Praxisbeispiel: Die Versicherung übernimmt den Schaden, nachdem ein Rohbau durch einen Blitzschlag abgebrannt ist.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eigentümer von vermieteten Immobilien und unbebauten Grundstücken können mit der Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Schäden bei Verletzung Dritter auf dem Grundstück abdecken.

Praxisbeispiel: Die Versicherung zahlt Schmerzensgeld, wenn ein Besucher auf dem vereisten Gehweg stürzt und sich verletzt.

Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Anwaltskosten und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um die Immobilie deckt die Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Konkret sind die Kosten bei Mietstreitigkeiten, Streitigkeiten durch Kündigungen oder Nebenkostenabrechnungen gedeckt.

Praxisbeispiel: Die Versicherung übernimmt die Prozesskosten, wenn ein Mieter gegen eine Kündigung klagt.

Author: Johanna