Autokennzeichen

Definition und Begriffserklärung

Das Autokennzeichen (auch Kfz-Kennzeichen genannt) repräsentiert die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen oder Anhängern in Deutschland. Die zwei wesentlichen Bestandteile, aus denen sich das Fahrzeugkennzeichen zusammengesetzt sind: Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk und Erkennungsnummer.

Aufbau des Autokennzeichens für deutsche Fahrzeuge

Der Zulassungsbezirk wird mit bis zu 3 Buchstaben identifiziert. Danach folgt eine Kombination aus 1-2 Buchstaben und einer Zahl mit bis zu 4 Ziffern. Daraus ergibt sich eine eindeutige und individuelle Erkennungsnummer.

Was ist ein Wunschkennzeichen?

Viele Autofahrer lassen sich ein Wunschkennzeichen geben. Dabei hat der Fahrzeughalter Einfluss auf die Buchstaben- und Zahlungskombination. Ein Wunschkennzeichen ist eine Möglichkeit das Fahrzeug zu personalisieren. In Deutschland gelten Regeln für Wunschkennzeichen.

Wunschkennzeichen können beispielsweise Abkürzungen für Namen oder spezielle Daten (wie Geburtsdatum, Hochzeitsdatum, oder ein Datum für ein andere persönlich wichtiges Ereignis) enthalten. Die Bedeutung gilt für den Fahrzeugbesitzer, kann aber auch für ein Unternehmen genutzt werden. Denn Wunschkennzeichen sind für die Fahrzeugflotte eines Unternehmens beliebt. Zum einen aus Werbezwecke zum anderen zur einfacheren Zuordnung eines Fahrzeuges im Fuhrpark. Privatleute wählen Wunschkennzeichen, da sie sich damit ausdrücken können oder das Kennzeichen leichter merkbar machen.

Zulassungsbehörde

Die elektronische KFZ-Zulassungsstelle

Neben den örtlichen Zulassungsbehörden kann der Fahrzeughalter die elektronische Zulassungsstelle online nutzen (abgekürzt als i-Kfz). Unternehmer und Privatleute haben damit die Möglichkeit ihr Fahrzeug online zuzulassen. Der Weg zur Zulassungsstelle mit Wartezeiten kann gespart werden. Auch die Abmeldung von Fahrzeugen geht via Webportal der Zulassungsstelle. Der Prozess wird dadurch effizient und bequem für den Fahrzeughalter.

Das Wunschkennzeichen kann im Zuge der Zulassung bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Eine andere Variante ist Kennzeichen reservieren zu lassen, was bei diversen Webanbieter möglich ist. Auf der Website von Wunschkennzeichenanbieter kann die Zahlen- und Buchstabenkombination zum Zulassungsbezirk in Echtzeit geprüft werden. Das Wunschkennzeichen – sofern verfügbar – kann im Anschluss gekauft werden und wird zugesandt.

Erlaubte und nicht erlaubte Kombinationen

Bei der Wahl der Zahlen- und Buchstabenkombination müssen in Deutschland Regeln beachtet werden, denn nicht alle Kombis sind erlaub. Nicht erlaubt sind Zahlen und Buchstaben, die gegen die guten Sitten verstoßen oder einen Bezug zum Nationalsozialismus haben oder gar verfassungsfeindlich sind.

Physikalische Anforderungen für ein Autokennzeichen in Deutschland

Das Standard-Autokennzeichen in Deutschland ist vorgeschrieben mit den Maßen: maximal 520 mm in der Breite und 110 mm in der Höhe. Kleinere Kennzeichen sind möglich für Motorräder und Krafträder die 180, 200, 220 mm breit und 200 mm hoch sein können. Für Leichtkrafträder können Schilder mit den Maßen 225 Breite und 130 mm Höhe genutzt werden.

Zweizeilige Nummernschilder sind mit den Maßen 340 mm in der Breite und 200 mm in der Höhe möglich.

Auch die Installation des Kennzeichens muss geregelten Anforderungen entsprechend erfolgen. Das vordere Autokennzeichen darf nur mit einem Vertikalwinkle von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung angebracht werden, wobei der untere Rand des Schildes mindestens 200 mm über der Fahrbahn sein darf. Wird ein Anhänger mitgeführt, darf dieser nur mit einem Nummernschild mitgeführt werden.

Rolle des Autokennzeichens in den Fahrzeugpapieren

Der Fahrzeugschein wird als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet. Dort ist das Autokennzeichen hinterlegt und stellt zusammen mit dem Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) den Nachweis für die Zulassung des Fahrzeuges im Straßenverkehr dar.

Fahrzeughalterabfrage

Institutionen, Behörden und Versicherung sind berechtigt, eine Fahrzeughalterabfrage durchzuführen. Dabei werden die Identität und Anschrift des Fahrzeughalters festgestellt. Diese Informationen werden durch das Kraftfahrtbundesamt zur Verfügung gestellt.

Der Zweck kann administrative oder juristische Hintergründe haben. Eine Abfrage kann unter anderem dann gestellt werden, wenn Verkehrsverstöße vorliegen, Unfallbeteiligte ermittelt werden müssen oder polizeiliche Ermittlungen notwendig sind. Damit wird die Verkehrssicherheit gewährleistet. Bei der Halterabfrage greifen rechtliche Voraussetzungen. Nicht jeder hat das Recht auf Auskunft zu einem Fahrzeughalter.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Author: Johanna