Pflegerreform

Das Gesetz zur Pflegereform wurde am 28. Mai 2008 beschlossen und trat am 01. Juli 2008 in Kraft. Die Soziale Pflegeversicherung (PV) wurde unter Bundeskanzler Kohl mit Wirkung vom 01.01.1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)[1] als Pflichtversicherung eingeführt. In der Bundesrepublik gibt es ca. 2,3 Millionen pflegebedürftige Menschen. Die meisten dieser Pflegebedürftigen werden von Angehörigen betreut. Mit dem demographischen Wandel wächst die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 10 Jahren auf 3 Millionen an. Die Pflegeversicherung gilt als fünfte Säule das deutsche Sozialversicherungssystem und bietet in erster Linie finanzielle Leistungen für Personen, die zum Pflegefall werden und sich deshalb nicht mehr selbst versorgen können.

Pflegereform, Änderung des Gesetzes

Tagsüber arbeiten und abends den Pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, ist an der Tagesordnung. Immer mehr Menschen müssen mit dieser Doppelbelastung kämpfen. Diese Pflegereform war unbedingt notwendig, denn durch die Änderung des Gesetzes wurden insbesondere die ambulanten Sachleistungsbeträge sowie das Pflegegeld erhöht. Die Erhöhung erfolgte schrittweise in den Jahren 2008, 2010 und 2012. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde der Beitragssatz zum 01. Juli 2008 um 0,25% von 1,70% auf 1,95% angepasst. Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem Sozialversicherungspflichtigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in diese Pflegeversicherung ein. Tritt der Pflegefall ein und ein Angehöriger muss gepflegt werden, wird vom Pflegedienst der Krankenkasse die Pflegestufe festgestellt.

Pflegereform, Förderung alternativer Wohnformen

Hauptziel der Pflegereform ist die Leistungsverbesserung für alle Personen, die an Demenz erkrankt sind sowie die Förderung alternativer Wohnformen, sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften. Erstmals wird auch der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 60 Euro gefördert. Um die Pflegereform zu finanzieren, wird der Beitragssatz zum 01. Januar 2013 um 0,1% erhöht. Momentan, kurz vor der Bundestagswahl wird das Thema Pflegereform wieder kontrovers diskutiert. Für alle beteiligten Parteien ist klar, dass es eine weitere Pflegereform geben muss, um die Versorgung der alternden Gesellschaft sicher zu stellen.

Author: Fastner

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