Notarkosten

Die Notarkosten sind bei Änderungen, Genehmigungen, Gutachten etc. nicht unerheblich. Dennoch sind viele der Ansicht, dass ein Notar gerne mal zu viel verlangt. Doch ist dem tatsächlich so?

Notarkosten
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Jeder Notar hat Vorschriften einzuhalten

Entgegen allen Behauptungen, muss ein Notar sich an gesetzliche Vorgaben halten, wenn es um die Berechnung der Notarkosten geht. Das Gesetz spricht dabei von einem besonders sozialen Gebührensystem, damit jedermann einen Notar in Anspruch nehmen kann. Die gesetzlich vorgeschriebenen Notarkosten sind laut § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung einzuhalten. Andernfalls kann der Notar dafür haftbar gemacht werden.

Das hier angesprochene Gebührensystem wurde bis ins Detail ausgearbeitet. Oftmals führt ein Notar seine Arbeit aus, ohne dafür angemessen bezahlt zu werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Notarkosten dafür relativ günstig.

Notarkosten Berechnung

Je nach Wert und Bedeutung des Geschäfts, entstehen Notarkosten in bestimmter Höhe. Der Arbeitsaufwand des Notars wird nicht berücksichtigt. Die Notarkosten sind bundesweit festgelegt und können von den Ländern nicht geändert werden. Als Grundlage zur Berechnung der Notarkosten wird ein Gebührensatz erhoben. In Verbindung mit dem Wert des Geschäftes ergibt sich dann die Gebühr. In die Notarkosten fließen die ausführliche Beratung, der Entwurf, sowie die tatsächliche Beurkundung mit ein. Zur genauen Berechnung der Notarkosten, telefonieren Sie am besten mit dem in Ihrer Nähe gelegenen Notar.

Unklarheiten bei den Notarkosten klären

Sollte es bei der Abrechnung der Notarkosten zu Unstimmigkeiten kommen, suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrem Notar. Dieser wird bereit sein, ohne eine weitere Gebühr, alle Einzelheiten Ihrer Abrechnung durchzugehen. Ein Notar ist strikt an die Verordnungen des Gesetzes gebunden.

Sollte der Verdacht bestehen, dass der Notar von den Vorgaben abgewichen ist, so kann man einen weiteren Notar für einen Vergleich heranziehen. Es steht dem Schuldner auch offen, ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Notarkosten einzuleiten, um somit sein Recht einzuklagen.

Author: admin-1

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