Gebäudeabriss

Die Preise für Baugrundstücke in guten Lagen Berlins sind in den letzten Jahren enorm angestiegen. Investoren suchen händeringend Bauland für lukrative Bauprojekte. Eine alternative zum Bauland, das von der Stadt Berlin gemäß Bebauungsplan ausgewiesen wird, gibt es die Möglichkeit, eine älteres abbruchreifes Objekt zu erwerben und zurückzubauen, wenn sich eine Sanierung des Objekte wirtschaftlich nicht rechnet. Um den Rückbau, wie man den Gebäudeabriss auch nennt zu organisieren, gibt es auf der Internetseite Abrissunternehmen Berlin eine große Auswahl an Unternehmen, die auf den Abriss von Gebäuden spezialisiert sind. In der Regel brauchen Abrissunternehmen keine Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes, wenn bestimmte Größenordnungen nicht überschritten werden.

Gebäudeabriss, ohne Genehmigung

Der Unternehmer aus der langen Liste der ca. 45 Abrissunternehmen Berlin, der den Auftrag zum Abriss eines Gebäudes vom Auftraggeber erhält, muss sein Vorhaben lediglich beim zuständigen Baurechtsamt anzeigen. Wenn es sich nur um Stützmauern, Werbeanlagen oder bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, ist keine Anzeige des Abrisses erforderlich.
Ausnahmen sind notwendige Garagen und notwendige Stellplätze, die dem Baurechtsamt anzuzeigen sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die eine Genehmigung der Baurechtsbehörde erfordern. Dies ist der Fall, wenn das abzureißende Gebäude unter Denkmalschutz steht. Das Abrissunternehmen Berlin muss dann bei der Denkmalschutzbehörde eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen. Ein Antrag auf Sanierungsgenehmigung muss gestellt werden, wenn das Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt. Beim Abriss größerer Gebäude sind Fachfirmen gefragt, die dem Auftraggeber zur Vorlage beim Bauaufsichtsamt eine Bestätigung der fachlichen Kompetenz aushändigen.

Gebäudeabriss, mit Genehmigung

Ein Abrissunternehmen Berlin benötigt eine Genehmigung wenn freistehende Gebäude größer als 300 m3 umbauten Raum aufweisen. Auch für den Rückbau eines Land-oder forstwirtschaftlichen Unternehmens mit einer Grundfläche, die 150 qm überschreiten ist eine baubehördliche Genehmigung erforderlich. Für Behälter, die ortsfest, also mit dem Boden verbunden sind und mehr als 300 m3 Inhalt haben, muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Author: admin-1

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