Bau und Architektenrecht

Die Fachanwälte in Wiesbaden für Baurecht und Architektenrecht sind für alle Bauherren eine Hilfe, die wegen Baumängel gegen einen Bauunternehmer oder einen Handwerker juristisch vorgehen müssen. Wenn ein in Auftrag gegebenes Bauwerk oder Gewerk nicht mängelfrei erstellt wurde, ist für den geschädigten Bauherrn oft der Weg zum Fachanwalt unumgänglich. Auf speziellen Internetseiten gibt es nicht nur genügend Adressen von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht, sondern auch wertvolle Hinweise durch aktuelle Beispiele aus dem Baurecht. Selten wird ein Bauvorhaben in der angemessenen Zeit ohne Baumängel zu Ende gebracht.

Baumängel nach Fertigstellung des Bauwerks

Der Bauunternehmer beschäftigt in der Regel einen Bauingenieur als Bauleiter, der in Zusammenarbeit mit dem Architekten die Bauausführungen kontrolliert und die einzelnen Bauabschnitte nach Kontrolle frei gibt. Der Bauherr zahlt den Bauunternehmer in der Regel nach Baufortschritt. Die Verantwortung für das Gelingen eines Bauvorhabens tragen der vom Bauherrn beauftragte Architekt und das ausführende Generalunternehmen, in der Regel eine Baufirma. Treten während der Bauphase Mängel auf, ist der Bauleiter verpflichtet, diese sichtbaren Mängel nach Baubeschreibung zu beheben. Oft treten Mängel jedoch nach Fertigstellung des Bauwerks in Gewerken auf. Man spricht von verdeckten Mängeln, die durch schlampige und unsachgemäße Ausführung der Handwerker entstanden sind. Der Bauherr hat, meisten bis auf eine geringe Restsumme, den vereinbarten Kaufpreis nach Abnahme des Bauwerks bei offensichtlicher Mängelfreiheit bezahlt. Wenn nun doch schwerwiegende Mängel an Dach und Keller auftreten, ist ein Beweissicherungsverfahren notwendig. Oft ist es Feuchtigkeit am Bau durch unsachgemäße Abdichtungs- und Isolierungsmaßnahmen. Ein guter Anwalt für Baurecht, ist unbedingt notwendig um die Forderungen gegen den verantwortlichen Bauunternehmer in einem oft langwierigen Verfahren, dass von mehreren Gutachten und Gegengutachten begleitet wird, mit Erfolg durchzusetzen.

Ein angrenzendes, wichtiges Rechtsgebiet ist das Architektenrecht

Bei den Streitigkeiten wegen Baumängel wird das Baurecht, eine allgemeine Rechtsordnung des Bauens, von den Gerichten in Anspruch genommen. Es wird zwischen dem zivilen und öffentlichen Baurecht unterschieden. Das Baurecht umfasst die Teilgebiete Vergaberecht, Ingenieurrecht, Bauversicherungsrecht, Bauarbeitsrecht, Baustrafrecht und Bauinsolvenzrecht. Ein angrenzendes, wichtiges Rechtsgebiet ist das Architektenrecht.

Rechte sowie Pflichten der Architekten gegenüber dem Bauherrn sind durch das Architektenrecht geregelt, welches jedoch nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch verankert ist. Es setzt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, wie dem BGB (dem bürgerlichen Gesetzbuch) und der HOAI (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zusammen.

Author: Fastner

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